Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Vielen Dank.
Heute ist ein großer Tag für unser Land. Ich muss in diesem Haus wohl niemanden darauf hinweisen, dass das Sozialstaatsprinzip einen integralen Bestandteil unserer Gesellschaft darstellt. Die Stärkeren stehen den Schwächeren bei, was sich vor allem darin zeigt, dass der Staat von denen die reichlich haben zu jenen umverteilt, denen es am Notwendigen mangelt. Im Wissen um diesen Konsens kann ich mich über die Skepsis und den Widerstand einiger Abgeordneter dieses Hauses gegen den vorgebrachten Gesetzesentwurf nur wundern. Ich möchte Ihnen deshalb noch einmal den nichthinnehmbaren Zustand ins Gedächtnis rufen, der uns zu diesem Gesetz motivierte:
Zurzeit warten über Zehntausend kranke Mitbürger auf eine Spenderniere. Viel zu viele zu lange und vergebens, denn leider werden durch freiwillige Spenden zu wenig der lebensnotwendigen Organe bereitgestellt. Und das in einem Land, in dem Millionen von Menschen zwei gesunde Nieren haben. Statt dass aber die in prekären gesundheitlichen Verhältnissen Lebenden an diesem gesellschaftlichen Reichtum beteiligt werden, müssen sie monate- und jahrelang auf eine gönnerhafte Spende warten und hoffen. Diese soziale Ungerechtigkeit können wir in einem fortschrittlichen Land wie dem unseren nicht mehr länger dulden.
Aus diesem Grund muss der Staat hier eingreifen, um eine Mindestgesundheitsversorgung sicherzustellen. Durch die gesetzliche Organbereitstellungspflicht wenden wir auch auf diesem Gebiet nur das bereits bewährte Prinzip der Umverteilung von den Habenden zu den Brauchenden an. Endlich können die gesunden Zweinierenbesitzer unter Androhung von strafrechtlichen Sanktionen zur Bereitstellung einer ihrer Nieren verpflichtet werden.
Aus diesem Grund entlarven sich auch Ihre Gegenargumente nur als das immer gleiche Lied der Besitzenden. Sie betonen immer das Recht des Einzelnen, des Individuums. Sie müssen aber endlich lernen, dass Einzelinteressen vor den Interessen der Gemeinschaft zurückzutreten haben, wenn es um das höhere Wohl Aller geht. Für einen solchen Egoismus ist in einer solidarischen Gesellschaft kein Platz mehr und deshalb hoffe ich, dass wir dieses wichtige Gesetz auch mit ihren Stimmen zum Wohle der Gesellschaft auf den Weg bringen werden.
Zurzeit warten über Zehntausend kranke Mitbürger auf eine Spenderniere. Viel zu viele zu lange und vergebens, denn leider werden durch freiwillige Spenden zu wenig der lebensnotwendigen Organe bereitgestellt. Und das in einem Land, in dem Millionen von Menschen zwei gesunde Nieren haben. Statt dass aber die in prekären gesundheitlichen Verhältnissen Lebenden an diesem gesellschaftlichen Reichtum beteiligt werden, müssen sie monate- und jahrelang auf eine gönnerhafte Spende warten und hoffen. Diese soziale Ungerechtigkeit können wir in einem fortschrittlichen Land wie dem unseren nicht mehr länger dulden.
Aus diesem Grund muss der Staat hier eingreifen, um eine Mindestgesundheitsversorgung sicherzustellen. Durch die gesetzliche Organbereitstellungspflicht wenden wir auch auf diesem Gebiet nur das bereits bewährte Prinzip der Umverteilung von den Habenden zu den Brauchenden an. Endlich können die gesunden Zweinierenbesitzer unter Androhung von strafrechtlichen Sanktionen zur Bereitstellung einer ihrer Nieren verpflichtet werden.
Aus diesem Grund entlarven sich auch Ihre Gegenargumente nur als das immer gleiche Lied der Besitzenden. Sie betonen immer das Recht des Einzelnen, des Individuums. Sie müssen aber endlich lernen, dass Einzelinteressen vor den Interessen der Gemeinschaft zurückzutreten haben, wenn es um das höhere Wohl Aller geht. Für einen solchen Egoismus ist in einer solidarischen Gesellschaft kein Platz mehr und deshalb hoffe ich, dass wir dieses wichtige Gesetz auch mit ihren Stimmen zum Wohle der Gesellschaft auf den Weg bringen werden.
Vielen Dank.
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